Aufnahmeantrag Mitgliedschaft
Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft aufgrund eines schriftlichen Antrags. Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat; stimmberechtigt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Der Jahresbeitrag ist bis zum 1. März eines jeden Jahres fällig. Keine Ermäßigung, Mitgliedsbeitrag ab 30 Euro einmal im Jahr.